Aktuelles

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Im Frühjahr:

Hecken- & Baumschnitt nur bis 28.02.!

Das Bundesnaturschutzgesetz legt bundesweit einheitlich fest, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Vor dem 01. März sorgen wir für einen schönen Beschnitt Ihrer Bäume, Sträucher und Hecken.

Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot zwar ausgenommen, das heißt sie dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden.

Pflegeschnitte beim Hecke schneiden sind erlaubt: schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen dürfen wir jederzeit für Sie ausführen.

Gern überprüfen wir Ihre  Pflanzen regelmäßig, um Krankheiten und Pilzbefall frühzeitig zu erkennen, und vermeiden durch Baumschnitt, Strauchschnitt oder Heckenschnitt größere Schäden.

Ob Hecken- oder Baumschnitt vor dem 28.02. oder Pflegeschnitt jederzeit – wir sind für Sie da!

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