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Pflichtteilsanspruch bleibt trotz Trennung bestehen

 

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn sich Eheleute scheiden lassen, müssen sie viele Dinge klären. Besonders schwierig wird es, falls ein Partner noch während der Trennung stirbt. Ob der überlebende Partner dennoch erbt, hängt davon ab, wie weit das Scheidungsvorhaben zum Todeszeitpunkt fortgeschritten war. Ehepartner hat Erbanspruch Im Allgemeinen gilt in Deutschland das Erbrecht nach Stämmen: Die direkten […]

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Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn sich Eheleute scheiden lassen, müssen sie viele Dinge klären. Besonders schwierig wird es, falls ein Partner noch während der Trennung stirbt. Ob der überlebende Partner dennoch erbt, hängt davon ab, wie weit das Scheidungsvorhaben zum Todeszeitpunkt fortgeschritten war.

 

Ehepartner hat Erbanspruch

Im Allgemeinen gilt in Deutschland das Erbrecht nach Stämmen: Die direkten Nachfahren sind die Erben, gibt es keine, so erben die direkten Vorfahren. In einer Ehe hat auch der Ehepartner des Verstorbenen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Bei gesetzlicher Zugewinngemeinschaft, also ohne aufgesetzten Ehevertrag, und vorhandenen Kindern erbt er ein Viertel. Ein weiteres Viertel erhält er als pauschalen Zugewinnausgleich, sodass er im Ergebnis die Hälfte bekommt.

Wie ein Scheidungsverfahren abläuft, erfahren Sie hier.

Pflichtteilsanspruch trotz Testament

Im Falle einer Trennung ist das Erbrecht für den länger lebenden Ehepartner erst ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes das Ehescheidungsverfahren bereits begonnen hat beziehungsweise die Voraussetzungen für das Ehescheidungsverfahren gegeben waren. Zudem muss der Verstorbene die Scheidung gerichtlich beantragt oder ihr zugestimmt, also rechtliche Schritte eingeleitet haben. Befinden sich die Eheleute noch im Trennungsjahr, bleibt somit der Hinterbliebene noch immer Erbe. Selbst wenn der Erblasser den getrennt lebenden Ehepartner bereits in einem neuen Testament enterbt hat, hat dieser noch das Recht, seinen Pflichtteil von 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils zu verlangen. Dies kann möglicherweise zu Unmut bei den Miterben und der Familie des Verstorbenen führen.

Notarieller Pflichtteilsverzicht

Anders sieht das Ganze aus, wenn die getrennt lebenden Eheleute einen gemeinsamen notariellen Pflichtteilsverzicht vereinbart haben, wodurch sämtliche Pflichtteilsansprüche ungültig werden und jeder ein eigenes Testament errichten kann. Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten, die gesetzliche Erbfolge abzuändern. In jedem Falle ist es wichtig, sich rechtzeitig notariellen Rat zu dem Thema einzuholen, um mit ausreichend Informationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und einen Erbstreit zu verhindern.

Wer sich im Vorfeld von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.

Erfahren Sie auch, warum Gütertrennung nicht immer sinnvoll ist.

Redaktion: AzetPR

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